Wir beraten Sie bei der Errichtung von vertraglichen Vereinbarungen von Brautleuten vor der Eheschließung und zwischen Ehegatten während aufrechter Ehe über die vertragliche Regelung der Aufteilung des ehelichen Vermögens im Scheidungsfall und errichten für Sie auch die Vereinbarungen für eine einvernehmliche Scheidung gemäß § 55 a Ehegesetz.
Wir errichten für Sie Verträge zur Adoption von Kindern und Anerkennung der Vaterschaft mit allen damit verbundenen familien-, erb- und verfahrensrechtlichen Fragen.
Ebenso beurkunden wir Vereinbarungen zwischen Partnern einer Lebensgemeinschaft im Zusammenhang mit der medizinisch unterstützten Fortpflanzung.