Bauträgerrecht
In unserer tagtäglichen Praxis ist das Bauträgerrecht
eine weitere Schwerpunkttätigkeit. Zur Erleichterung der
Finanzierung von Bauvorhaben sind Bauträger daran interessiert,
schon lange vor der Fertigstellung eines Bauprojektes
möglichst hohe Vorauszahlungen der Käufer entgegenzunehmen.
Da die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss, grundbücherlicher
Sicherstellung der Käufer und Fertigstellung des Kaufsobjektes
häufig geraume Zeit in Anspruch nimmt und oft die gesamten
Ersparnisse des Käufers investiert werden, ist das wirtschaftliche
Risiko des Käufers beim Bauträgervertrag besonders hoch.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und unserer Sachkenntnis in diesem Bereich sind wir in der Lage, sämtliche Aspekte der Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerverträgen für unsere Klienten rechtssicher zu regeln.
In diesem Zusammenhang werden wir regelmäßig als Treuhänder tätig. Durch die Veranlagung der Treuhandgelder bei der Notartreuhandbank AG und durch die Eintragung der Treuhandschaften in das Treuhandregister der Österreichischen Notariatskammer ist optimaler Versicherungsschutz gewährleistet.
Eine ordnungsgemäße Abwicklung eines Bauträgervertrages umfasst insbesondere
- Verfassen des Bauträgervertrages
- ausführliche Rechtsbelehrung der Käufer
- Errichtung einer eigenen Treuhandvereinbarung
- Registrierung im Treuhandregister
- Sicherstellung der Käufer nach dem BTVG
- Lastenfreistellung der Wohnung des Käufers
- Begründung von Wohnungseigentum
- Begleitung und Beratung der einzelnen Käufer während der ganzen Abwicklung bis zur Übergabe
- treuhändige Übernahme und Verwaltung von Bankgarantien
- Übernahme von Treuhandschaften für die finanzierenden Bankinstitute der Käufer
- grundbücherliche Eintragung der Käufer
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Erstauskunft an. Über Wunsch werden auch Kostenanbote gestellt.
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