Notargebühren

Notargebühren

Die Kosten für die Leistungen des Notars werden grundsätzlich nach den Bestimmungen des Notariatstarif- und Rechtsanwaltstarifgesetzes berechnet. Da wir für unsere Leistungen unseren Klienten ein faires Honorar verrechnen wollen, treffen wir im Einzelfall vom Tarif abweichende Honorarvereinbarungen.

Die Kosten für die gesamte Abwicklung eines Kaufvertrages samt Treuhandschaft betragen zwischen 1% und 2% des Kaufpreises.

Die Kosten für die Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Urkunde hängt von dem in der Urkunde angegebenen Wert ab und beträgt:

Für die Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Urkunde:
bei einem Wert bis ca. € 200.000,00 netto € 81,10
bei einem Wert bis ca. € 500.000,00 netto € 135,90
bei einem Wert ab ca. € 700.000 netto € 177,00

Für die Beglaubigung von zwei gleichzeig abgegebenen Unterschrift auf einer Urkunde:
bei einem Wert bis ca. € 200.000,00 netto € 121,70
bei einem Wert bis ca. € 500.000,00 netto € 203,90
bei einem Wert ab ca. € 700.000 netto € 265,50

zu dem jeweiligen Betrag sind 20% USt. und eine Finanzamtgebühr von € 14,30 hinzuzurechnen.