Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, für
den Fall einer Behinderung in Zukunft rechtzeitig vorzusorgen.
Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs-
und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird
eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die
übertragenen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Dies gilt auch für den Fall einer zukünftigen Sachwalterbestellung
durch das Gericht. Wir helfen Ihnen beim Verfassen einer
solchen Vorsorgevollmacht und beglaubigen in diesem Zusammenhang
Ihre Unterschrift als Vollmachtgeber.
Für Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Rechtsauskunft gerne zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier.
Die Patientenverfügung ist ein Dokument,
in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen
(Bluttransfusionen, lebensverlängernde Maßnahmen) im Falle
schwerer Unfälle oder Krankheiten getroffen werden dürfen.
Dieses Dokument bekundet den Willen des Patienten, wenn
er selbst nicht mehr zu einer Meinungsäußerung in der
Lage ist. Wir beraten Sie über die rechtlichen Möglichkeiten
und helfen beim Verfassen der Patientenverfügung.
Über Ihren Wunsch registrieren wir auch Ihre Vorsorgevollmacht
und/oder Patientenverfügung im Vorsorgevollmachtsregister
der Österreichischen Notariatskammer.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Erstauskunft an. Über Wunsch werden auch Kostenanbote gestellt.
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