Recht von Lebensgemeinschaften

Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften.


Diese haben nicht die rechtlichen Wirkungen einer Ehe. Oft wird aber hier gemeinsames Vermögen erworben. Die Lebensgemeinschaften als solche sind jedoch gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar.

 

Für Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Rechtsauskunft gerne zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier.

Immer mehr Lebensgefährten wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahe kommen, z.B.:

  • im Wohnrecht
  • in Unterhaltsfragen
  • im Erbrecht
  • bei der Vermögensteilung im Trennungsfall

 

Wir beraten Sie über die hiefür bestehenden Möglichkeiten und errichten die entsprechenden Urkunden für Lebensgemeinschaften.

 

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Erstauskunft an. Über Wunsch werden auch Kostenanbote gestellt.

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