Tauschvertrag in Innsbruck

Dr. Bernhard Fritz – Ihr Notar in Innsbruck


Dr. Bernhard Fritz | Tauschvertrag in Innsbruck


Für den Abschluss zahlreicher Geschäftsverträge wird in Österreich eine notarielle Beurkundung benötigt. Dadurch soll ein rechtskräftiger Geschäftsabschluss in beidseitigem Interesse ermöglicht werden. Unter anderem wird für einen Tauschvertrag, eine Gesellschaftsgründung, eine Betriebsübergabe und die Gründung einer GmbH diese wichtige Dienstleistung benötigt. Als erfahrener Ansprechpartner führen wir für Sie eine Beurkundung durch und ermöglichen dadurch einen rechtskräftigen Abschluss Ihrer Verträge.


Ihr Tauschvertrag oder Betriebsübergabe in sicheren Händen

Tauschverträge werden durchgeführt, um Immobilien zwischen den Vertragsparteien zu tauschen. In der Praxis werden diese Verträge meist dann benötigt, wenn ein Ehepaar nach dem Auszug der Kinder in eine Eigentumswohnung ziehen möchte und ihr Haus als Bezahlung anbietet. Der Vertragspartner ist meist ein zweites Paar, das eine Eigentumswohnung besitzt und aufgrund der Geburt eines Kindes oder baldigem Nachwuchs ein größeres Haus sucht. In der Regel haben die ausgetauschten Immobilien einen unterschiedlichen Wert, deshalb wird ebenfalls eine Ausgleichszahlung vereinbart.
Da es sich dabei um die Übertragung von Immobilien handelt, wird eine notarielle Beurkundung benötigt. Diese Rechtslage ist auch bei einer Betriebsübergabe gegeben. In diesem Vertrag werden die Anteile an einer Personengesellschaft an eine andere Person übertragen. In der Praxis handelt es sich dabei meist um den Sohn oder die Tochter des Unternehmers.


Gesellschaftsgründung – Ihr Ansprechpartner für die Gründung einer GmbH

Darüber hinaus stellt ebenfalls die Gesellschaftsgründung eines unserer wichtigsten Geschäftsbereiche dar. Dabei stellen wir in Innsbruck einen zuverlässigen Ansprechpartner für Sie, wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen wollen. Weiterhin formulieren wir die erforderlichen notariellen Beurkundungen für die Gründung einer KG, UG oder AG. 
Während der Gründungsphase stellen sich viele junge Unternehmer zahlreiche Fragen bezüglich der optimalen Gesellschaftsform. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung über die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen und führen schließlich gemeinsam mit Ihnen die Gründung rechtskräftig durch.

 

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