Verlassenschaftsabhandlungen
Als vom zuständigen Gericht bestellter Gerichtskommissäre im Verlassenschaftsverfahren führen wir alle wichtigen Verfahrensschritte für Sie durch, wie
- Todesfallaufnahme
- Entgegennahme der Erbantrittserklärungen
- Vermögensaufteilung
- Mitwirkung und Beratung bei Erbübereinkommen
Wir klären als Gerichtskommissäre alle Verfahrensbeteiligten
objektiv und umfassend über deren jeweiligen Rechte und
Pflichten auf und wahren Ihre Rechte im Verlassenschaftsverfahren.
Im Auftrag der Erben führen wir auch die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer für die im Nachlass vorhandenen Liegenschaften und das Verlassenschaftsergebnis im Grundbuch durch.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Erstauskunft an. Über Wunsch werden auch Kostenanbote gestellt.
© Verlassenschaftsabhandlungen by www.notariat-innsbruck.at